17
Mai
2010

Amtsdeutsch ade: Die Bundesagentur für Arbeit wird volksnah

Gerade eben flatterte mir eine Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit ins Postfach: “Alles klar?! Amtsdeutsch ade”, so der Titel. Darin verkündet man stolz, dass die BA ab sofort mit “bürgerfreundlicheren Bescheiden” punkten möchte. Gut so! Denn wenn man sich das dort zitierte Beispiel mal durchliest, dann bekommt man tatsächlich den Eindruck, dass  “Unverständlichkeit (…)zu Verständigungsschwierigkeiten führen” könnte…  Ach was. Und hier der Vorher-Nachher-Vergleich:

Vorher: ” Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X). In der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt.”

Nachher: “Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden.”

Schön, dass man sich bei der BA dazu aufrafft, endlich Deutsch zu sprechen! Und ganz nebenbei könnte die Aktion auch dabei helfen, Papier zu sparen…



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Kommentare (5):

Mittwoch, 11. August 2010

Naja, die “unverständliche” Sprache rührt ja auch daher, dass man sich korrekt, also eindeutig ausdrücken möchte. Verwendet man jetzt Wörter, die umgangssprachlich mehrere Interpretationen zulassen, könnte das in einer Prozessflut enden….

paulinchen
Freitag, 2. Juli 2010

Die Arbeitsagentur – und generell Behörden, die auf eine verständlichere Sprache setzen, sparen sich selbst auch damit viel Arbeit. Ein recht großer Teil der Anrufe und Anfragen, die täglich in Behörden eingehen, haben ihre Ursache in unverständlich geschriebenen Bescheiden und Anschreiben.

Andy
Dienstag, 22. Juni 2010

Die Arbeitsagentur ist wahrscheinlich die überflüssigste deutsche Einrichtung, die es überhaupt gibt! Löst man sie von heute auf morgen auf, dann wird es absolut niemand merken…

Olorin1976
Donnerstag, 10. Juni 2010

Zum Kommentar: Texter, Donnerstag, 03.06.10
nur ein kleiner Hinweis zur Rechtsschreibung:

Im vorletzten Satz soll es auf jeden Fall im “richtigen” Deutsch heißen:

“….., weiß wovon ich spreche”.

Natürlich würden sicherlich alle die Tatsache begrüßen, dass Amts- und Juristendeutsch in Schreiben an die Mehrheit der Klientel der Arbeitsagentur vereinfacht und vor allem verständlich erklärt wird.
Die angeschriebene Person sollte mit Interesse lesen und nicht das Schreiben nach den ersten Sätzen verzweifelt aus der Hand legen, weil sie sich von den komplizierten Begriffen, §§ etc. überwältigt fühlt und weniger als die Hälfte versteht. Es steckt natürlich eine Absicht dahinter, doch die verständlichere Variante wäre auf jeden Fall sowohl für die direkt Betroffenen als auch die Sachbearbeiter effizienter.

Donnerstag, 3. Juni 2010

Ein löbliches Ziel. Aber solche Versuche gab es mit sicherheit schon vorher. Wie will man relativ komplizierte rechliche Hinweise und Aufklärung ohne “Paragraphendeutsch” übermitteln. Um es verständlich zu formulieren wäre im Gegenteil weit MEHR Papier nötig. Statt “laut §XY” müsste dann noch eine aufführliche Erklärung (wiederum im einfachen Stil) angehängt werden. Wer das mal versucht hat, weis wovon ist spreche. Da man um §A zu erklären meist auch auf §B und §C verweisen muss, die wiederum auf §D werweisen….