2010
Amtsdeutsch ade: Die Bundesagentur für Arbeit wird volksnah
Gerade eben flatterte mir eine Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit ins Postfach: “Alles klar?! Amtsdeutsch ade”, so der Titel. Darin verkündet man stolz, dass die BA ab sofort mit “bürgerfreundlicheren Bescheiden” punkten möchte. Gut so! Denn wenn man sich das dort zitierte Beispiel mal durchliest, dann bekommt man tatsächlich den Eindruck, dass “Unverständlichkeit (…)zu Verständigungsschwierigkeiten führen” könnte… Ach was. Und hier der Vorher-Nachher-Vergleich:
Vorher: ” Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X). In der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt.”
Nachher: “Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden.”
Schön, dass man sich bei der BA dazu aufrafft, endlich Deutsch zu sprechen! Und ganz nebenbei könnte die Aktion auch dabei helfen, Papier zu sparen…
